PPL(A) - Lizenz für Privatpiloten

(Private Pilot Licence)

Art und Umfang der Berechtigung:

Der Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer nach JAR FCL 1 berechtigt europaweit zum Führen von einmotorigen Flugzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 2 t bei Tag. Bei gleichzeitigem Erwerb der Nachtflugberechtigung auch bei Nacht. Schwerere einmotorige und zweimotorige Luftfahrzeuge dürfen nach Erwerb einer entsprechenden Musterberechtigung ebenfalls als verantwortlicher oder zweiter Luftfahrzeugführer geflogen werden. Mit der Privatpilotenlizenz können Sie jedoch nicht in gewerblichen Unternehmen oder gegen Entgelt fliegen.

Voraussetzungen:

xxxx

 

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Lizenz für Privatpiloten
(Flugzeug)
Privat Pilot Licence
(Aeroplane)

Gültigkeit der Erlaubnis:

Die Erlaubnis wird mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und enthält die Klassenberechtigung für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 2 to.


Verlängerung der Klassenberechtigung:

Innerhalb von zwei Jahren müssen 12 Stunden und 12 Landungen in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung nachgewiesen werden. Zusätzlich muss ein etwa einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer stattfinden. Ersatzweise kann ein etwa einstündiger Befähigungsnachweis mit einem Prüfer [CRE(A) ] durchgeführt werden. In diesem Fall sind keine Pflichtstunden erforderlich.

Eine fliegerärztliche Untersuchung ist unabhängig davon wie folgt fällig:

 


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