IR ( A) - Instrumentenflugberechtigung

Art und Umfang der Berechtigung

Die Berechtigung wird durch Eintragung in den Luftfahrerschein CPL(A) oder PPL(A) erteilt. Der Inhaber einer IR(A) ist berechtigt:

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Gültigkeit der Berechtigung

Die Erlaubnis wird mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Sie wird mit einer Befähigungsüberprüfung durch einen anerkannten Examiner nach Instrumentenflugregeln in den letzten drei Monaten vor Ablauf der Gültigkeit verlängert.

 

Fachliche Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber muss vor Beginn der Ausbildung im Besitz einer gemäß ICAO Anhang 1 erteilten PPL(A) mit Nachtflug oder CPL(A) sein. Ferner muss der Bewerber um eine IR(A) über 50 Stunden Überland-zeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen verfügen.

 


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