Art und Umfang der Lizenz
Die Lizenz wird durch Aushändigung des Luftfahrerscheins CPL(A)/IR(A) „frozen“ ATPL erteilt. Die Erlaubnis berechtigt zur Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster.
Nach 1500 h als Pilot und 500 h als Pilot in Flugbetrieb mit zwei Piloten auf Verkehrsflugzeugen (und einigen weiteren Anforderungen), kann die uneingeschränkte Lizenz für Verkehrspiloten beantragt werden.

Gültigkeit der Lizenz
Die Erlaubnis wird mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Sie wird verlängert, wenn der Bewerber 12 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis, sowie einer Befähigungsüberprüfung durch einen Prüfer [CRE(A) oder TRE(A)] nach Instrumentenflugregeln in den letzten drei Monaten vor Ablauf der Gültigkeit nachweist. Die Flugzeit kann durch Flugstunden als zweiter Flugzeugführer ersetzt werden, wenn hierbei die Tätigkeit des verantwortlichen Flugzeugführers in dessen Begleitung und unter seiner Aufsicht ausgeübt worden ist.
Fachliche Voraussetzungen für die Ausbildung
Der Nachweis ausreichender Kenntnisse Englisch, Mathematik und Physik ist uns vor Beginn der theoretischen Ausbildung entweder durch Ihr Abiturzeugniss oder entsprechende Ausbildungszeugnisse nachzuweisen (wenn erforderlich Nachschulung und Überprüfung durch die Flugschule).
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse I bei Erstuntersuchung durch ein Flugmedizinisches Zentrum (siehe Button FLIEGERÄRZTE).
Mindestalter zu Beginn der Ausbildung 17 Jahre. Erhalt der Lizenz 21 Jahre.
Frozen ATPL(A) - Lizenz für Verkehrspiloten
(Airline Transport Pilot Licence)
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